Energieförderungen der Gemeinde

Was soll durch die Energieförderung in der Region erreicht werden?

Welche Maßnahmen werden wie gefördert?

  • Elektroscooter, Elektromopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit bis max. 45 km/h, neu und auch gebraucht = 10% der Investitionskosten, max. € 300,00 je Fahrzeug
  • Thermische Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden = € 25,00/m², max. € 500,00 je Anlage
  • Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (zN. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,...) 35 % der Kosten, max. jedoch € 300,00 pro Anlage
  • Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades = Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60 %: € 150,00, Abdeckung WW & Heizung min. 30 %: € 200,00, Abdeckung WW & Heizung min. 50 %: € 300,00
  • Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung...) = 20 % der Kosten, max. jedoch € 1.000,00
  • Thermische Solaranlagen im Altbau (Gebäude ist älter als zehn Jahre) = € 25,00/m², max. € 500,00 je Anlage
  • Thermische Solaranlagen im Neubau = 15% (bzw. 20% bei Heizungsunterstützung) = € 200,00 (€ 300,00)
  • Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme = € 500,00 pro Anlage
  • Bei Umstieg von Öl- oder Gasheizanlagen auf Biomasseanlagen wird zusätzlich ein "Ölraus-Gutschein" in der Höhe von € 250,00 ausbezahlt. 

Zusätzlich zur Gemeindeförderung können Solaranlagen- und Biomasseanlagenförderungen auch beim Land Vorarlberg beantragt werden.

Wie komme ich zu der Energieförderung?

Wo erhalte ich weiterführende Informationen zu den Energieförderungen der Region?